5G - Mobilfunkstandard: Die Politik will's haben Nach den analogen A- und B-Netzen, sowie den digitalen Mobilfunksystemen GSM, UMTS und LTE startet a
5G – Mobilfunkstandard: Die Politik will’s haben
Nach den analogen A- und B-Netzen, sowie den digitalen Mobilfunksystemen GSM, UMTS und LTE startet aktuell der fünfte Mobilfunkstandard („5G-New-Radio“).
Mit diesem Standard möchte die Politik eine umfassende Infrastruktur zum Zweck der Digitalisierung errichten. Hierbei wird man der zunehmende Vernetzung unserer digitalen Gesellschaft mit ihren stetig steigenden Anforderungen gerecht. Insbesondere wünschen Politik und Industrie vermehrt mobile Anwendungen. Man strebt hohe Kapazitäten, breite Verfügbarkeiten und Datenübertragungszeiten in Echtzeit an, um mit scheinbar innovativen Diensten und Anwendungsmöglichkeiten den Technik-Standort Deutschland zu sichern.
Es geht natürlich um’s Geld
Marktforschungsinstitute sagen Wachstumspotentiale von über 30 Milliarden Dollar bis zum Jahr 2026 für die 5G-Technik voraus. Hierbei dürften vor allem die Industrie-Branchen profitieren, die sehr hohe Datenmengen in sehr kurzen Zeiten verarbeiten. Das sind z.B. Gesundheitswesen, Finanzdienstleister, Energieversorger, industrielle Automatisierung, Nutzer von Kommunikations-Software.
Anwendungsbereiche für den privaten Endkunden sind auf dem Gebiet „Smart-Home“ oder bei der Datenübertragung zu Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom) denkbar.
Politische und technische Zielsetzungen für den 5G – Mobilfunkstandard
- maximale Datenraten und Datenkapazitäten
- zu übertragende Datenvolumen sollen hoch sein
- große Teilnehmerzahlen gewünscht (z.B. Smart-Home-Anwendungen, Internet of Things)
- Datenübertragung fast in Echtzeit: 1-10 Millisekunden werden angestrebt für autonomes Fahren, Industrie 4.0, medizinische Operationen usw. Beispielsweise dauert die Datenübertragung eines zweistündigen Films mit 4G etwa 6 Minuten, mit 5G nur noch 3,6 Sekunden
- überall verfügbar
Allerdings muss man die 5G-Technik stets für die jeweiligen Einsatzzwecke anpassen. Hierfür gibt es unterschiedliche Frequenzen und Kanal-Bandbreiten. Alle vorgenannten Ziele auf einmal zu realisieren ist nicht möglich.
Standorte von Sendeantennen
Zum Einführungsbeginn des 5G-Mobilfunkstandards nutzen alle Betreiber „in der Fläche“ die bereits vorhandenen Sendeantennen. Diese werden nur leicht umgebaut bzw. softwaretechnisch modifiziert, sodass sie die bisherigen Mobilfunk-Frequenzen unter 2,6 Gigahertz (GHz) nutzen können. Als Beispiel hierfür sind die 2,1 GHz-Frequenzen des mittlerweile häufig abgeschalteten UMTS zu nennen. Auch die Bandbreiten von 5G betragen derzeit noch 10 Megahertz (MHz) und 20 MHz und liegen somit im Bereich des derzeitigen LTE-Standards.
Zukünftig wird man auch Dach- und Maststandorte mit den neuen Frequenzen um 3,6 GHz errichten. Diese enthalten dann spezielle Sende-Techniken, die bislang noch nicht zum Einsatz kamen (z.B. „Massive Mimo“ oder „Beamforming“). Dann besteht eine Sendeantenne aus 64 kleinen Einzelantennen, die mit Ihrem beweglichen Sende-Signal das Handy praktisch wie ein Suchscheinwerfer aktiv verfolgen können.
In einigen Jahren kommen wohl auch Frequenzen um 24 GHz ins Spiel. Diese sind kaum noch in der Lage Gebäudewände zu durchdringen und längere Strecken zu überwinden. Dann ist es nötig, die Sendeanlagen räumlich näher zum Kunden zu bringen. Deshalb diskutieren Fachleute, die Basisstationen (Sender) alle 50 m bis 100 m zu installieren. Das kann man z.B. in Laternenmasten, Werbetafeln, Papierkörben, Verkehrsschildern, Verkehrsampeln, Fernmeldekästen oder in anderen Stadtmöbeln. Insbesondere in Bereichen mit hohem Kapazitätsbedarf, wie städtische Fußgängerzonen, Bahnhöfe oder Messehallen muss man solche Anlagen verstärkt erwarten.
Auch die Kommunen haben deshalb Interesse an einem solchen verdichteten Ausbau, da sie für jede Sendeanlage voraussichtlich hohe Standortmieten von den Netzbetreibern verlangen können.
Wenn Sie Ihre „persönliche Strahlendosis“ in Schlafzimmer und Co. gemessen haben möchten, können Sie sich gerne an uns wenden.