Eine Abschirmung gegen Mobilfunkstrahlung die von außerhalb eines Gebäudes kommt, kann man durch wirksame Verfahren erreichen. Ob eine solche Abschirm
Eine Abschirmung gegen Mobilfunkstrahlung die von außerhalb eines Gebäudes kommt, kann man durch wirksame Verfahren erreichen. Ob eine solche Abschirmmaßnahme erforderlich ist, sollte z.B. ein Baubiologe im Rahmen von Hochfrequenzmessungen abklären. Insbesondere bei direkter Sichtverbindung zu einem Sendemast kann die Strahlenbelastung recht hoch sein. Weiterhin spielt die Bauweise des Hauses eine Rolle. Mobilfunkstrahlung dringt nahezu ungebremst durch Gebäude in Holzrahmenbauweise (Fertighäuser). Mauerwerk in schwerer Ausführung (Kalksandstein), Stahlbetonwände oder Betondecken halten die hochfrequenten Strahlen schon besser ab. Ein weiterer Schwachpunkt sind alte Fenster. Auch diese bremsen die Strahlung nicht. Wärmeschutzverglasung hingegen bietet durch die Metall-Bedampfung eine gute Schirmwirkung.
Abschirmung von Mobilfunkstrahlung mit Farbe
Über den Spezialfachhandel kann man sehr gut geeignete Abschirmfarben beziehen. Sie sollten Schirmwirkungsgrade von mindestens 99,9 % aufweisen, um Mobilfunkstrahlung vernünftig reduzieren zu können. Solche Farben sind für innen und außen (z.B. komplette Fassade) geeignet.
Erdung auch bei Abschirmung gegenüber Mobilfunkstrahlung
Aus Personen- und Sachschutzgründen muss man solche Farben erden, da Sie als „fremde leitfähige Teile“ gemäß DIN VDE-Vorschriften gelten. Hierzu gibt es von den Herstellern entsprechendes Erdungszubehör. Meistens genügt ein Erdungspunkt je Zimmer, wenn man z.B. die Wände des Raumes streicht. Wenn die hauseigene Elektroinstallation geeignet ist, wird eine Erdungsplatte direkt auf die getrocknete Abschirmfarbe aufgeschraubt und mit einem Kupferkabel am Schutzleiter der nächsten Schuko-Steckdose verbunden. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn Schutzleiter und Neutralleiter der Elektroinstallation voneinander getrennt sind (kein gemeinsamer PEN-Leiter, keine „klassische Nullung“). In neueren Bestandgebäuden das meist kein Problem. Besonders in Altbauten sollten Sie jedoch eine geeignete Elektrofachkraft zu Rate ziehen.
Funktionspotentialausgleich /Schutzpotentialausgleich
Sind in Neubauten Abschirmmaßnahmen vorgesehen, sollte der Elektriker diese Flächen über geeignete separate Leitungen direkt an die Funktions-Potentialausgleichsschiene (FPA) des Hauses anschließen. Diese wiederum verbindet er mit dem Schutzpotentialausgleich (SPA). Auch hier sind die DIN-VDE-Vorschriften bzw. Anforderungen zu beachten.
Zwischen SPA und FPA gibt es im Grunde keine besonderen Unterschiede. Sie ergänzen sich nur. Der SPA hat den Zweck, vor einem „elektrischen Schlag“ zu schützen und dient somit der Sicherheit. Der FPA hat lediglich praktische betriebliche Gründe. Die Verbindung metallischer leitfähiger Bauteile (wie z.B. Abschirmflächen) am FPA verhindert die Vermeidung von Feldverschleppungen und reduziert somit die Elektrosmogbelastung.
Fehlerstromschutzschalter (FI / RCD)
Beim Einbau einer Abschirmung ist zudem das Vorhandensein eines Fehlerstromschutzschalters (FI/RCD) in der elektrischen Hausinstallation vorgeschrieben. Auch das ist in den meisten Bestandgebäuden mittlerweile Standard. Der FI / RCD schaltet die Spannung in der Elektroinstallation sofort ab, wenn dort ein Fehler (Kurzschluss, Überspannung) auftritt. Er dient dem Personenschutz und reduziert die Brandgefahr.